Liebe Kolleg*innen bzw. Beschäftigte bei den aktuellen Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern der persönlichen Assistenz konnte am 1. Juli endlich ein Ergebnis erzielt werden. Dadurch werden baldige Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen ermöglicht, welche bereits im Dezember 2023 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL)vereinbart wurden. Die tabellenwirksamen Lohnsteigerungen werden zeitgleich mit denselbigen aus dem TVL umgesetzt werden können: Dieses erfolgt in zwei Schritten ab November 2024 sowie ab Februar 2025. Allerdings haben sich die Kostenträger diesmal nicht auf die Refinanzierung der betrieblichen Altersvorsorge eingelassen, welche Tarifkommissionen und Geschäftsführungen lange geplant und bereits untereinander vereinbart hatten. Wir werden jedoch gemeinsam alles daran setzen, die betriebliche Altersvorsorge möglichst direkt nach dem Ende dieses Vergütungszeitraumes umzusetzen und refinanziert zu bekommen – also ab November 2025. Auch die Hauptstadtzulage, die bisher noch nicht tarifiert wurde, wollen wir refinanziert bekommen und umsetzen, möglichst noch in diesem Jahr. Dafür wird voraussichtlich wieder Druck bei den Kostenträgern notwendig sein. Doch zunächst zum Erfreulichen: Nachdem bereits im November 2023 viele Beschäftigte unserer Betriebe im Rahmen des Aktionstags Persönliche Assistenz für einen guten TVL-Abschluss auf die Straße gingen; nachdem dann Tarifkommissionen und Geschäftsführungen an Texten zur Umsetzung des TVL-Ergebnisses in unsere Haustarifverträge feilten; nachdem es auf Seiten der Kostenträger zu erheblichen Ver-zögerungen in Bezug auf die Vergütungsverhandlungen gekommen ist, und nachdem Mitte Juni 2024 wieder einmal Beschäftigte auf die Straße gingen, um der verhandlungsführenden AOK-Nordost direkt Druck zu machen…wurde endlich am 1. Juli 2024 ein Ergebnis bei den Refinanzierungsverhandlungen erzielt. Die Pflegekassen und das Land Berlin machten nach langem Hin und Her schließlich ein Angebot, was gerade so auskömmlich ist, um den Inflationsausgleich und die Tabellensteigerungen aus dem TVL auch in den Haustarifverträgen bei ambulante dienste und Neue Lebenswege nachzuvollziehen. Die bereits vorbereiteten Tariftexte werden am 22.07. in das Unterschriftsverfahren gehen. Konkret bedeutet das für die anspruchsberechtigten Beschäftigten von ambulante dienste nach der aktuellen Planung, dass sie im September mit der August- Abrechnung den steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von zunächst 2.760 Euro (1.800,- € für Jan 2024 und jeweils 120,- € für Jan bis August 2024) bekommen werden (alle Geldwerte beziehen sich auf Vollzeit und werden individuell entsprechend ermittelt und angepasst bei jeweiliger Teilzeit). Bei Neue Lebenswege wird der erste Teil des Inflationsausgleichs voraussichtlich auch im September ausgezahlt werden. Insgesamt werden alle Beschäftigten in beiden Betrieben, die am Stichtag 31.01.24 m Arbeitsverhältnis und von Januar bis Oktober 2024 im Arbeitsverhältnis zu ad/NLW stehen, jeweils insgesamt 3.000 Euro Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen bis zur Oktoberabrechnung erhalten. Beschäftigte, die erst seit Februar 2024 angestellt sind, erhalten die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung (1800 Euro) zwar nicht, jedoch die monatlichen Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen (120 Euro mtl.) für diejenigen vollen Monate Januar bis Oktober 2024, in denen ein Arbeitsverhältnis besteht. Diejenigen, die seit Januar 2024 ausgetreten sind, erhalten je nach Zeitpunkt des Austritts anteilige Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen, wie sie sich aus dem Wortlaut des Tarifvertrages ergeben. Ab November 2024 erhöhen sich dann die Löhne für alle Beschäftigten in beiden Betrieben um 200 Euro monatlich für Vollzeitbeschäftigte. Ab Februar 2025 erhöhen sie sich dann erneut um 5,5%, d.h. 200,- € zzgl. 5,5%. Damit zeichnen wir den TVL bei den Löhnen eins-zu-eins nach – das können nicht viele Freie Träger von sich behaupten. Die betriebliche Altersvorsorge, zu der wir im März bereits informiert hatten, können wir zu diesem Zeitpunkt jedoch leider noch nicht umsetzen. Der Grund ist, dass die Kostenträger unsere Forderung nach 5% zusätzlichem Lohn, zweckgebunden in einer betrieblichen Altersvorsorge, unter keinen Umständen anerkennen wollten. Damit hätte für die Geschäftsführungen nur noch die Möglichkeit bestanden, eine Schiedsstelle anzurufen und die gesamten Refinanzierungsverhandlungen dort verhandeln zu lassen. Doch die Schiedsstelle hätte die gesamten Ansprüche ab Januar erst ab dem Zeitpunkt der Anrufung der Schiedsstelle behandeln können – wir hätten also womöglich eine viel geringere Inflationsausgleichszahlung bekommen. Die Tarifkommissionen und Geschäftsführungen haben sich deshalb darauf geeinigt, die betriebliche Altersvorsorge zunächst auszuklammern. Wir haben jedoch auch eine große Einigkeit darüber, dass die Betriebsrente kommen muss, allein um drohender Altersarmut etwas entgegenzusetzen. Im TVL gibt es ebenfalls Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge; die Ablehnung der Kostenträger dieser Komponente erscheint uns ungerecht und nicht nachvollziehbar. Spätestens ab den nächsten Vergütungsverhandlungen im November 2025 wollen wir die Ansprüche möglichst durchsetzen. Wir arbeiten gemeinsam an einer möglichen Strategie, werden uns gut auf jegliche Auseinandersetzung vorbereiten, und jegliche verfügbare rechtliche, gewerkschaftliche und fachliche Expertise einholen um unser Anliegen gegenüber den Kostenträgern zu vertreten. Zunächst wird in diesen Vergütungsverhandlungen protokolliert, dass der Anspruch nicht dadurch erlischt, dass er diesmal nicht durchgesetzt wird. Was die betriebliche Altersvorsorge betrifft, gilt also: aufgeschoben heißt nicht aufgehoben.* Ähnlich verhält es sich mit der Hauptstadtzulage in voraussichtlicher Höhe von 150€ pro Monat – obwohl diese noch in diesem Jahr für unsere Betriebe kommen könnte. Der Verhandlungsführer für die Kostenträger, Nino Pawlak von der AOK-Nordost, sagte jedenfalls im März 2024, dass darüber verhandelt werden könne, sobald die Zulage auch im TVL tarifiert ist. Über den Wortlaut der Tarifierung laufen aktuell Gespräche zwischen der Tarifgemeinschaft der (Bundes-)Länder und ver.di. Womöglich wird es im September ein Ergebnis geben. Bis dahin muss noch Druck gemacht werden beim Berliner Senat und den Berliner Abgeordneten, und dann womöglich auch bei den anderen Kostenträgern. Tarifkommissionsmitglieder beider Betriebe sind in die Kampagne für die Hauptstadtzulage für Anwender/Freie Träger involviert und freuen sich über Unterstützung – ihr könnt sie über die unten gelistete Website kontaktieren. Auch auf den kommenden Betriebsversammlungen werden mögliche Aktionen besprochen werden, wie auch beim ver.di-Betriebsgruppentreffen am 27.08., ab 19 Uhr in der Grüntaler Straße 38. Also unterstützt die berechtigten Forderungen – wie bisher gilt, dass uns leider nix geschenkt wird, und noch keine Lohnerhöhung vom Himmel gefallen ist! Die ver.di-Tarifkommissionen und Geschäftsführungen von ambulante dienste und Neue Lebenswege |