Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 deutschen Bundesländer. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und
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