Liebe Kolleg*innen,
das bisherige Berliner Modell des Leistungskomplex 32 (LK 32) bezeichnet eine Vergütungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen der Haushilfe und Hauspflege, die zwischen den Dachorganisationen der ambulanten Pflegedienste und dem Land Berlin getroffen wurde. Dieser Vergütungskomplex wurde jedoch aktuell umstrukturiert und neu verhandelt, was zeitgleich mit den Verhandlungen unserer Haustarifverträge stattfand und unmittelbar deren Refinanzierung betrifft.
So werden Leistungen der Persönlichen Assistenz, die unter bestimmten Voraussetzungen Menschen mit Behinderung zustehen und beantragt werden können, ab sofort sowohl der Eingliederungshilfe als auch wie zuvor der Hilfe zur Pflege (ehemals LK 32) zugeordnet. Kostenträger sind hierbei das Land Berlin, als Träger der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe, sowie die Pflegekassen, die diese Assistenzleistungen finanzieren. Insofern waren alle Anbieter dieser Leistungen dazu aufgefordert, neue Verträge mit den Pflegekassen und jetzt zusätzlich mit dem Träger der Eingliederungshilfe abzuschließen. (Ausführlichere Informationen entnehmt ihr dem untenstehenden Informationsschreiben, das wir Euch als Download zur Verfügung gestellt haben oder der folgenden Verlinkung.)
Zeitgleich befinden wir uns in Tarifverhandlungen, die einerseits unsere Arbeitsbedingungen verbessern sollen und damit andererseits aber auch die Finanzierungskosten anheben. Denn Assistenzorganisationen wie ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege GmbH stellen die Persönliche Assistenz über ihre im Betrieb Beschäftigten zur Verfügung. Dabei lasten sämtliche Arbeitgeberrisiken auf den Assistenzbetrieben, die beispielsweise die fristgerechte Bezahlung, Krankenvertretungen und andere organisatorische Aufgaben übernehmen. Die entstandenen Finanzierungskosten können nun aber mit vertraglicher Regelung über die Kostenträger wie das Land Berlin und die Pflegekassen abgegolten werden. Mit dieser Refinanzierung schließt sich der Kreis, da letztlich auch unsere Tarifforderungen über die Zusagen der Kostenträger abgesichert und vertraglich vereinbart werden müssen.
Dieser kurze Darstellung sollte verdeutlicht haben, welchen wichtigen Einfluss die derzeitigen Umstrukturierungen in der Persönlichen Assistenz auf die Refinanzierung unserer Haustarifverträge haben. Vom mit Spannung erwarteten Verhandlungstermin am vergangenen Freitag, 29. November 2019 können wir nun mit positiven Neuigkeiten berichten:
Die Vertragsparteien haben der Refinanzierung unseres Tarifvertrages unter folgenden Vorbehalten rückwirkend zum 01. Juli 2019 bereits mündlich zugestimmt:
- Zur Abstimmung der Kassen untereinander haben diese von ihrem Gremienvorbehalt Gebrauch gemacht und werden in 3 Wochen ihre Ergebnisse vorlegen.
- Durch die Geschäftsführungen müssen noch Unterlagen beigebracht werden, um den Bedarf geltend zu machen.
Der Gipfel ist somit also fast erreicht! Wir sind dem finalen Abschluss des Haustarifvertrages wieder einen gewaltigen Schritt näher. Wir halten euch auf den Laufenden.
Mit solidarischen Grüßen,
Eure Tarifkommissionen von ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege GmbH