Haustarifvertrag Neue Lebenswege

In absehbarer Zeit werden euch die Volltexte beider Tarifverträge vorliegen und wir empfehlen Euch, diese aufmerksam durchzulesen, da faktisch für jede*n Kolleg*in etwas besonders relevantes enthalten sein dürfte. Um im Zweifelsfall für Euer Recht eintreten zu können, ist es sinnvoll diese Informationen zu kennen. Bei Fragen wenden sich ver.di-Mitglieder an uns (tk.nlw@gmx.de) oder den Betriebsrat. Nicht-ver.di-Mitglieder wenden sich bitte an den Betriebsrat.

Folgend die wichtigsten Neuerungen im Haustarifvertrag

Anlage B zum TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 11 wurde unverändert in unseren Haustarifvertrag übernommen.

Arbeitszeit

Die wöchentliche Arbeitszeit einer Vollzeitstelle beträgt 39,4 Stunden, bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit 38,5 Stunden. Da Persönliche Assistent*innen in Wechselschicht tätig sind, finden hier die 38,5 Stunden Anwendung.

Mindestens 30 Tage Erholungsurlaub

Dieser kann bei Schicht- oder Wechselschichtarbeit bis zu 36 Tage betragen. Zusätzlicher Urlaub durch z.B. eine Schwerbehinderung bleibt davon unberührt.

Die Jahressonderzahlung

Diese beträgt 95 % des Monatsentgelts für Assistent*innen und Disponent*innen und 80% für Koordinatorinnen und berechnet sich aus dem Durchschnitt des Entgelts der Monate Juli bis September.

Die Wechselschichtzulage

Diese Zulage bekommen die Beschäftigten in der persönlichen Assistenz als Ausgleich der Belastung durch die oft variierenden Arbeitszeiten. Sie beträgt 0,63€ pro geleisteter Stunde, aber maximal 105€.

Organisationszulage

in Höhe von 0,20€ pro geleisteter Stunde. Diese erhalten Persönliche Assistent*innen für die Erreichbarkeit in der Freizeit z.B. zur Besetzung kurzfristig ausgefallener Schichten.

Zuschläge

Neuerungen sind der Überstundenzuschlag in Höhe von 30% des Stundenentgelts und der Nachtzuschlag von 20%, zum Vergleich wurden vorher ca 10% des Stundenentgelts für die Nachtstunden gezahlt gezahlt. Die restlichen Zuschläge werden im gewohnten prozentualen Anteil des Stundenentgelts der Entgeltstufe 3 gezahlt, steigen absolut aber natürlich durch die Erhöhung des Stundenentgelts.Überstunden- und Nachtzuschlag werden auch zusätzlich zu sonstigen anfallenden Zuschlägen gezahlt.

Werktägliche Feiertage

Persönliche Assistent*innen für die kein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist, erhalten als Ausgleich Entgelt äquivalent zu einem Urlaubstag ausgezahlt für jeden Feiertag der auf einen Werktag fällt.

Krankengeldzuschuss

Dieser wird von der Arbeitgeberin bezahlt, um die Lücke zwischen Krankengeld und durchschnittlichem Monatseinkommen auszugleichen.

Ihr bekommt ihn ab einem Jahr Beschäftigungszeit bis zum Ende der 13. Woche Eurer Krankschrift und nach 3 Jahren Beschäftigungszeit sogar bis zum Ende der 39. Woche.

Vermögenswirksame Leistungen

Nach drei Jahren Beschäftigungszeit stehen Euch 6,65€ für jeden vollen Kalendermonat nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes zu.

Betriebliche Altersversorgung

Nehmt Ihr die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch, beträgt der Arbeitgeberanteil 15% zusätzlich, nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 25%. Allerdings ist der Arbeitgeberanteil auf maximal 50€ bei einer Vollzeitstelle begrenzt.

Sterbegeld

Beim Tod Beschäftigter erhalten Kinder, Ehegatt*innen oder Lebenspartner*innen die im selben Haushalt leben, das Gehalt für die restlichen Tage des Sterbemonats und zwei weitere Kalendermonate.

Jubiläumsgeld

Ihr erhaltet nach 25 Jahren Beschäftigungszeit 350€ und für 40 Jahre 500€.

Ausschluss sachgrundloser Befristungen

Die zukünftigen Kolleg*innen werden ab Unterschrift des Tarifvertrags sofort unbefristet eingestellt. Die sechsmonatige Probezeit bleibt bestehen.

Sonderzahlung für ver.di-Mitglieder

Mitglieder erhalten eine jährliche Zahlung von 300€ um einen Ausgleich für ihr gewerkschaftliches Engagement zu schaffen.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit, also bis zum Ende des sechsten Monats der Beschäftigungszeit, zwei Wochen zum Monatsschluss. Bei einer Beschäftigungszeit

  • bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss
  • von mehr als einem Jahr sechs Wochen,
  • von mindestens fünf Jahren drei Monate,
  • von mindestens acht Jahren vier Monate,
  • von mindestens zehn Jahren fünf Monate,
  • von mindestens zwölf Jahren sechs Monate, zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Ausschlussfristen

In Zukunft könnt Ihr Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Monaten geltend machen.

Regelungen des Überleitungstarifvertrags

Der Überleitungstarifvertrag regelt den Übergang des Betriebs/der Beschäftigten aus einem tariflich nicht gebundenen Zustand in die Tarifbindung.

Die wichtigsten Punkte die dieser Vertrag regelt, sind:

  • die Zuordnung der Beschäftigten in die jeweilige Entgeltgruppe anhand der Funktionsmerkmale
  • diverse Übergangsfristen und abweichende Anwendungszeitpunkte:
  1. Die hälftige Zahlung der Jahressonderzahlung und der abweichende Berechnungszeitraum von Juli bis Dezember 2019
  2. Die geteilte Auszahlung der Jahressonderzahlung 2020 von 50 % mit dem Novembergehalt 2020 und 50% mit dem Junigehalt 2021
  3. Die Möglichkeit des Antretens des Erholungsurlaubs der Jahre 2019 und 2020 bis zum 31. März 2021
  4. Der Ausschluss der Rückwirkung des Ausschlusses sachgrundloser Befristungen
  5. Die Zahlung von Zuschlägen für Überstunden findet erst ab dem 1. Juli 2020 statt
  6. Die Zahlung der Samstagszuschläge bei Wechselschicht wird mit Unterschrift des Tarifvertrags bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt und wird ab dem 1. Juli 2020 wie gewohnt fortgesetzt.

Die Arbeitgeberin hat sich verpflichtet die Angleichung an den Haustarifvertrag und die Nachzahlung der ausstehenden finanziellen Ansprüche, die seit dem 1. Juli 2019 entstanden sind, bis spätestens zum 15. Juli 2020 vorzunehmen.