Wechselschichtarbeit ist nach der TV-L § 7, Absatz 1, die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Arbeitnehmer durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
Wechselschichtarbeit
Termine
Mitarbeiter-/Mitgliederversammlung
01.03.2024
14:00 – 18:00 Uhr
und
21.03.2024
12:00 – 16:00 Uhr
Münzenbergsaal im Tagungszentrum Franz-Mehring-Platz 1 (Nähe Ostbahnhof)
Das Thema wird die Einigung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) sein. Expert*innen werden zum Thema Rede und Antwort stehen.
Im Anschluss an beide Termine findet die Mitgliederbefragung zum Ergebnis der Tarifeinigung statt.
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