Wechselschichtarbeit ist nach der TV-L § 7, Absatz 1, die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Arbeitnehmer durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
Wechselschichtarbeit
Termine
Betriebsgruppentreffen:
am Mittwoch, den 26.08.2026, von 16 bis 18 Uhr,
Versammlungsraum im Mehringhof, Gneisenaustraße 2a, 10961 Berlin, 2. OG.
Nähere Infos folgen…
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