Kommerzieller Träger für Persönliche Assistenz in Köln kündigt Vertrag mit schwerbehinderter Klientin – und wird Beschäftigte los, die unzureichende Bezahlung kritisieren.
Ob Waschen, Anziehen, Essen, auf Toilette gehen oder Haare kämen: Als Assistenzkraft unterstützt Nina Weber* eine schwerbehinderte Klientin, die seit einem Schlaganfall im Rollstuhl sitzt und rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen ist. Dafür zahlte der Assistenzdienst Ipsa Vita in Köln ihr zum Einstieg einen Stundenlohn von 9,30 Euro, der über die Jahre auf 10,10 Euro stieg. Eine derart „mickrige“ Bezahlung“ sei für eine gesellschaftlich so wichtige und anspruchsvolle Tätigkeit nicht hinnehmbar, betont Nina Weber. Schließlich seien Klient*innen darauf angewiesen, dass Menschen diesen Job machten. Als die Leitung in der Coronapandemie zudem damit drohte, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auszusetzen, stand für die Studentin fest: „So geht es nicht weiter.“ Kurz überlegte sie zu kündigen, doch trat stattdessen bei ver.di ein, um ihre Rechte einzufordern. Gemeinsam mit Assistenzkräften aus ihrem Team plante Nina Weber, einen Betriebsrat zu gründen. Außerdem pochten sie darauf, den Pflegemindestlohn in Höhe von 11,60 Euro zu erhalten. Kurz darauf kündigte Ipsa Vita der Klientin.
Alle Assistent*innen aus dem Team verloren so mit einem Schlag ihre Jobs. Und die schwerbehinderte Frau stand zum Ende des nächsten Monats ohne Assistenzdienst da. „Ich war total schockiert, zumal gar keine Ankündigung vorher kam“, sagt die Klientin. „Einen Konflikt auf dem Rücken einer scheinbar wehrlosen Behinderten auszutragen, macht mich sprachlos.“ Der zuständige ver.di-Sekretär Robin Orlando sagt, so etwas habe er noch nie erlebt und vermutet, dass „die Frau eiskalt vor die Tür gesetzt“ wurde, um die Gründung eines Betriebsrats und die Zahlung des Pflegemindestlohns zu verhindern. Zuerst über den Fall berichtete die Initiative Work Watch, die von Günter Wallraff unterstützt wird. Mit einer Unterlassungsklage will Ipsa Vita die Verbreitung dieses Berichts verhindern.
Zum Glück konnte die Klientin zusammen mit fast dem kompletten Team zu einem anderen Träger wechseln. Dort bekommen die Assistent*innen den Pflegemindestlohn bezahlt. Auch Michael Schmidt war bei Ipsa Vita von Anfang an unzufrieden mit der niedrigen Bezahlung. „Ein Freund hatte mir schon gesagt, dass die Arbeit sehr prekär ist“, sagt der Assistent, „aber dass man durch die langen Dienste am Stück auch viel frei hat.“ Deshalb arbeiteten bei dem Träger viele Studierende, die mit dem Nebenjob ihr Studium finanzierten. Die Stimmung bei dem Assistenzbetrieb sei locker, berichtet Michael Schmidt, die Chefs mit allen per du und zu Weihnachten gebe es einen Gutschein im Wert von 30 Euro. Doch zu Beginn der Pandemie bemängelte die Leitung in einer Mail den hohen Krankenstand und forderte die Assistent*innen auf, auch mit leichten Symptomen zur Arbeit zu kommen. Andernfalls drohte der Assistenzbetrieb damit, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auszusetzen. „Das brachte das Fass zum Überlaufen“, sagt Michael Schmidt. Auch er trat bei ver.di ein.
Nina Weber und Michael Schmidt setzten sich mit ihren Teamkolleg*innen im Park zusammen und überlegten, was sie tun konnten. Die Mehrheit war dafür, einen Betriebsrat zu gründen. „Wir haben klargemacht, dass es nicht darum geht, Stunk zu machen“, sagt die Studentin, „sondern um unsere Rechte.“ Allerdings wussten sie nicht, wie sie die restlichen Beschäftigten erreichen sollten, da sie sich im Arbeitsalltag nie begegneten. Sie schätzten, dass bei dem Träger über 200 Hilfskräfte arbeiten. Doch sie hatten keine Namen, keine Mailadressen.
Robin Orlando von ver.di berichtet, dass in dezentralen Betrieben der fehlende Kontakt bei der Organisierung oft eine große Hürde darstellt. Die Beschäftigten arbeiten alleine im Haushalt der Klient*innen, sehen sich nur kurz beim Schichtwechsel – und haben in der Regel mit den anderen Teams überhaupt keine Berührungspunkte. Die Stimmung im Betrieb sei daher für sie oft schwer einzuschätzen, sagt der Gewerkschafter. Erst wenn sie den Schritt wagen – und offiziell zur Wahlversammlung einladen, muss der Arbeitgeber alle Kontakte rausrücken. Doch in der Persönlichen Assistenz gibt es durchaus Beispiele mit guten Mitbestimmungsstrukturen. Sarah Bormann von der ver.di-Bundesverwaltung verweist unter anderen auf die Berliner Assistenzbetriebe ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege GmbH: Dort gebe es nicht nur aktive Betriebsräte, sondern wie in Hamburg, Bremen und Frankfurt am Main seit 2020 auch einen Tarifvertrag.
Bei Ipsa-Vita bekam die Geschäftsleitung vorher Wind von den Plänen einer Betriebsratsgründung und lud einige Assistent*innen aus dem Team zum persönlichen Gespräch ein. Die Stimmung war nett, die Botschaft klar, so Nina Weber: Mehr Lohn sei nicht drin, weil die Leistungen angeblich nicht höher refinanziert würden. Daraufhin bot Nina Weber an, gemeinsam das Gespräch mit dem Kostenträger zu suchen. Doch die Geschäftsleitung habe kein Interesse gezeigt und sie mit ein paar freundlichen Worten weggeschickt. Deshalb klagten Nina Weber und Michael Schmidt vor Gericht, rückwirkend für die letzten drei Monate die Differenz zum Pflegemindestlohn erstattet zu bekommen. „Kurz darauf kam die Kündigung“, berichtet Michael Schmidt
Sarah Bormann von der ver.di-Bundesverwaltung stellt klar, Assistenzkräfte in Pflegebetrieben, die Menschen mit Behinderung betreuen, aktivieren und pflegen haben laut Gesetz Anspruch auf den Pflegemindestlohn. Kritik übt Sarah Bormann an den weit verbreiteten zweckbefristeten Arbeitsverträgen. Sowohl in der Persönlichen Assistenz wie auch der Schulassistenz koppeln die Arbeitgeber häufig den Arbeitsvertrag an das Betreuungsverhältnis mit der Schüler*in oder der Assistenznehmer*in. Dies schafft hohe Unsicherheiten für die Beschäftigten und erzeugt einen enormen Druck. Die Vermutung liegt im Fall von Ipsa Vita nahe, dass hier der Arbeitgeber die Zweckbefristung genutzt hat, um Beschäftigte ihre Rechte vorzuenthalten.
Im Nachhinein, sagt Michael Schmidt, wundert er sich selbst, dass er für so einen mickrigen Lohn überhaupt dort gearbeitet hat. Überall werde händeringend Personal gesucht, deshalb sei der Pflegemindestlohn bei den allermeisten Assistenzbetrieben selbstverständlich. „Auch wenn von einer fairen Entlohnung ohne Tarifverträge leider immer noch keine Rede sein kann.“ Nina Weber fügt hinzu, wie wichtig es sei, sich im Betrieb zu organisieren. „Es fühlt sich viel besser an“, so die Studentin, „sich gemeinsam für etwas einzusetzen, als alles zu schlucken.“
Doch lest selbst:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/mein-arbeitsplatz/behindertenhilfe/++co++a1fa616c-d280-11eb-9448-001a4a160119
https://www.work-watch.de/2021/05/assistenzdienst-br-gruendung-perfide-verhindert-pflegemindestlohn-verweigert/
https://www.sozonline.de/2021/06/krankmelden-is-nich/
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152775.assistenz-noch-assistenz-oder-doch-schon-pflege.html
https://www.labournet.de/?p=190738