Liebe Kolleg:innen,
am vergangenen Donnerstag ging die zweite Runde des TVöD ergebnislos zu Ende. Die Verhandlungsrunde startete zunächst ohne Angebot der Arbeitgeber:innenseite. Dieses wurde erst gegen Mittag des zweiten und letzten Verhandlungstages vorgelegt und enthält folgende wesentliche Kernpunkte:
- zwei Erhöhungen des Tabellenentgelts um insgesamt 5 %, die erste Erhöhung am 1. Oktober 2023 i. H. v. 3 %, die zweite Erhöhung am 1. Juni 2024 i. H. v. 2 %
- Laufzeit: 27 Monate
- kein Mindestbetrag (ver.di fordert mind. 500 €/Monat)
- abgabenfreier Betrag i. H. v. insgesamt 2.500 € in zwei Zahlungsschritten, nach Tarifabschluss: 1.500 €, Januar 2024: 1.000 €, (für Azubis und Praktikant:innen jeweils die Hälfte – Achtung: Das ist eine Einmalzahlung, keine dauerhafte Erhöhung unseres Gehalts!)
- Erhöhung der Jahressonderzahlung
– Bund: EG 1-8: 100 %, EG 9a-12: 90 %, EG 13-15: 80 %
– Kommunen: Erhöhung in zwei Schritten: zunächst EG 9a-15: 75 %, im nächsten Jahr: EG 1-15: 90 %
Das Angebot der Arbeitgeber:innen zeigt nicht nur fehlenden Ausdruck von Respekt – faktisch bedeutet dies durch die hohe Inflation einen Reallohnverlust – sondern ist auch „krass unsozial“, wie Frank Werneke (ver.di-Vorsitzender und Verhandlungsführer) es formulierte. Durch die Verweigerung eines Mindestbetrags als soziale Komponente, klafft die Schere zwischen den hohen und niedrigen Lohngruppen immer weiter auseinander. Die Begründung der Arbeitgeber:innen ist, dass in den unteren Lohngruppen kein Personalmangel bestünde und man daher keinen Bedarf sieht, diese gesondert zu berücksichtigen. Zudem wären die Menschen weniger motiviert sich weiterzubilden, wenn die Entgelte zwischen den unteren und oberen Lohngruppen zu dicht beisammen lägen.
Insbesondere die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) zeigt eine sehr ablehnende Haltung gegenüber der gewerkschaftlichen Forderung und stellt ihrerseits Gegenforderungen für kommunale Bereiche (Stadtwerke, Krankenhäuser und Sparkassen).
Im Bereich der Stadtwerke bieten sie an, die Arbeitszeit von 13 auf 15 Stunden zu verändern. D. h. die Arbeitnehmer können ihre Gleitzeit statt in der Zeit von 7 bis 20 Uhr nun von 7 bis 22 Uhr gestalten – OHNE Nachtzuschläge versteht sich. Ver.di lehnt dieses Angebot ab, da sie hierin eine Belastung statt Entlastung für die Beschäftigten sehen.
Im Bereich der Krankenhäuser soll durch einen Zusatzvertrag Gehaltsabsenkungen ermöglicht werden.
Im Bereich der Sparkassen sollen die Arbeitnehmer:innen noch länger auf die Erhöhung der Tabellenentgelte warten. Die erste Erhöhung soll drei Monate später erfolgen, die zweite Erhöhung acht(!) Monate später.
Dieses dreiste Angebot ohne jegliche Wertschätzung und die noch dreisteren Gegenforderungen machen einmal mehr klar, wie schwierig die Verhandlungen sind und dass weitere Arbeitskampfmaßnahmen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst unumgänglich sind.
Die dritte Verhandlungsrunde für den TVöD ist für den 27.03. bis 29.03.2023 angesetzt. Bis dahin muss der Druck auf die Arbeitgeber massiv verstärkt werden. Lasst uns unsere Kolleg:innen im öffentlichen Dienst tatkräftig unterstützen! Denkt daran, der TVöD hat maßgeblich Einfluss auf die TV-L-Verhandlungen im kommenden Herbst und somit auf unsere Haustarifverhandlungen.
Kommt zahlreich zu den Demonstrationen am 8. März 2023 und am 25. März 2023, wo auch Lohngerechtigkeit ein großes Thema sein wird. (Nähere Infos, insbesondere zu unserem Treffpunkt, findet ihr unter der Rubrik „Termine“.)
Und beteiligt Euch sehr gerne an unseren Betriebsgruppentreffen. Das nächste Betriebsgruppentreffen findet am 22.03.2023 von 18 bis 19 Uhr im ver.di-Haus in der Köpenicker Straße 30, 10179 Berlin, statt.
Wir senden Euch viele kämpferische, solidarische Grüße!
Eure ver.di-Betriebsgruppe von ad und NLW