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Gremienvorbehalt

Regelung, nachdem ein Vertrag erst wirksam wird, wenn das Gremium der antragsstellenden Vertragspartei zugestimmt hat. Dabei muss der Vorbehalt bei der Vertragsabnahme erklärt werden, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, und legt den Zeitpunkt der Schlusserklärung fest.

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