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Le Lk

Leistungskomplex 32

Berliner Sondermodell als zusätzliche Vergütungsoption zum Persönlichen Budget, worin die Finanzierung der Persönlichen Assistenz geregelt wurde. Dabei handelt es sich um eine Vergütungsvereinbarung, die zwischen den Dachorganisationen der ambulanten Pflegedienste und dem Land Berlin getroffen wurde. Hierbei treten die Leistungsempfänger sowohl die Arbeitgeberrisiken als auch die Verwaltungsaufgaben an Assistenzorganisationen ab (indirektes Arbeitgebermodell). Inzwischen ist der LK 32 mit den Leistungen zur Persönlichen Assistenz in der Eingliederungshilfe aufgegangen, womit zentralisiert das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) neben den Pflegekassen die zuständigen Kostenträger sind.

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