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Persönliche Assistenz

Kerngedanke ist das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe, das in Deutschland Menschen mit Behinderungen mit dem Anspruch auf Assistenzleistungen zugesichert und konkret mit der Persönlichen Assistenz umgesetzt wird. Umfasst werden dabei Leistungen der Haushilfe und Hauspflege, die durch persönlich ausgewählte Assistent*innen im privatem Haushalt erbracht werden und unterscheiden sich in der Praxis nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der zu unterstützenden Person. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Persönlichen Budget, speziell in Berlin auch wahlweise über den LK 32.

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Persönliches Budget

Menschen mit Behinderung haben in Deutschland einen Anspruch auf Assistenzfinanzierung. Das Persönliche Budget ist eine Regelung, wonach durch den direkten Zugriff auf Geldleistungen dem Leistungsempfänger ermöglicht wird, ihr Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe im Rahmen der Persönlichen Assistenz auszuüben. So kann anstelle vorgeschriebener Dienstleistungen die Finanzierung der Assistenzleistungen selbst geregelt und die Hilfe eigenständig organisiert und abgegolten werden. Hiermit wird der Empfänger der Leistungen zum direkten Arbeitgeber.

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