Tarifautonomie

Tarifautonomie bedeutet, dass beide Tarifpartner – die Gewerkschaften und die Arbeitgeber – den Tarifvertrag autonom, das heißt, ohne dass irgendjemand auf die Verhandlungen Einfluss nehmen darf, verhandeln und abschließen. Im Tarifvertrag sind die Regelungen zu Löhnen, Gehältern und sonstigen Arbeitsbedingungen enthalten.

Das Recht, ohne staatliche Einmischung Tarifverträge auszuhandeln, ist durch das Grundgesetz in Artikel 9 Absatz 3 geschützt. Im Gegenzug dürfen Gewerkschaften sich nicht in politische Angelegenheiten einmischen.