Die Verhandlungskommission führt die Verhandlungen mit der gegnerischen Tarifpartei (Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband) und wird in der Regel von der Tarifkommission gewählt. Verhandlungsführer*in ist ein*e vom ver.di-Fachbereich bestimmte*r hauptamtliche*r Gewerkschaftssekretär*in, welche*r auch ein Stimmrecht hat.
Die Größe der Verhandlungskommission wird auf Vorschlag der Verhandlungsführer*in von der Tarifkommission entschieden.