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Vorschalttarifvertrag

Die Tarifparteien schließen bei umfangreichen oder schwierigen Tarifverhandlungen einen so genannten Vorschalttarifvertrag ab, wenn sie sich über wichtige Teile der Verhandlungsmaterie einig geworden sind.

Der Vorschalttarifvertrag ist tariflich voll gültig und muss ebenso wie ein regulärer Tarifvertrag von den zuständigen Gremien gebilligt werden. Er bietet den Vorteil, dass beide Seiten die Tarifverhandlungen fortsetzen können, während Teile des Tarifvertrags bereits feststehen.