A D G H L N P R S T U V W

Aussperrung

Aussperrung ist die von einem oder mehreren Arbeitgebern planmäßig vorgenommene Nichtzulassung von Arbeitnehmern zur Arbeit unter Verweigerung der Lohnzahlung. Die Aussperrung kann alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder Wirtschaftszweigs betreffen, sie kann sich auch nur gegen

Weiterlesen

Differenzierungsklausel

Klausel in Tarifverträgen, die bezweckt, den nicht organisierten Arbeitnehmern einen Anreiz zum Beitritt zur Gewerkschaft zu geben. Differenzierungsklauseln wollen die tarifgebundenen Arbeitgeber verpflichten, den tarifgebundenen Arbeitnehmern höhere Leistungen zu gewähren als den nicht tarifgebundenen.https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/differenzierungsklausel-31682

Weiterlesen

Gremienvorbehalt

Regelung, nachdem ein Vertrag erst wirksam wird, wenn das Gremium der antragsstellenden Vertragspartei zugestimmt hat. Dabei muss der Vorbehalt bei der Vertragsabnahme erklärt werden, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, und legt den Zeitpunkt der Schlusserklärung fest.

Weiterlesen

Haustarifvertrag

Umgangssprachliche Beschreibung eines Tarifvertrages, der nur in einem Unternehmen („Haus“) zur Anwendung kommt. Hier hat der Arbeitgeber den Tarifvertrag allein und ohne den sonst auf seiner Seite beteiligten Verband mit der Gewerkschaft abgeschlossen, weshalb dieser nur gegenüber den Arbeitnehmern des Unternehmens gilt.

Weiterlesen

Leistungskomplex 32

Berliner Sondermodell als zusätzliche Vergütungsoption zum Persönlichen Budget, worin die Finanzierung der Persönlichen Assistenz geregelt wurde. Dabei handelt es sich um eine Vergütungsvereinbarung, die zwischen den Dachorganisationen der ambulanten Pflegedienste und dem Land Berlin getroffen wurde. Hierbei treten die Leistungsempfänger sowohl die Arbeitgeberrisiken als auch die Verwaltungsaufgaben an Assistenzorganisationen ab (indirektes Arbeitgebermodell). Inzwischen ist der LK 32 mit den Leistungen zur Persönlichen Assistenz in der Eingliederungshilfe aufgegangen, womit zentralisiert das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) neben den Pflegekassen die zuständigen Kostenträger sind.

Weiterlesen

LK 32

Berliner Sondermodell als zusätzliche Vergütungsoption zum Persönlichen Budget, worin die Finanzierung der Persönlichen Assistenz geregelt ist. Dabei handelt es sich um eine Vergütungsvereinbarung, die zwischen den Dachorganisationen der ambulanten Pflegedienste und dem Land Berlin getroffen wurde. Hierbei treten die Leistungsempfänger sowohl die Arbeitgeberrisiken als auch die Verwaltungsaufgaben an Assistenzorganisationen ab (indirektes Arbeitgebermodell), wobei die Selbstbestimmtheit im Rahmen der Persönlichen Assistenz vollends erhalten bleibt.

Weiterlesen

Niederschriftserklärung

Niederschriftserklärungen sind übereinstimmende Erklärungen der Tarifvertragsparteien, die im Rahmen des Abschlusses eines Tarifvertrages in einer Verhandlungsniederschrift zusammengefasst werden. Sie sind nicht Bestandteil des Tarifvertrags.

Weiterlesen

Persönliche Assistenz

Kerngedanke ist das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe, das in Deutschland Menschen mit Behinderungen mit dem Anspruch auf Assistenzleistungen zugesichert und konkret mit der Persönlichen Assistenz umgesetzt wird. Umfasst werden dabei Leistungen der Haushilfe und Hauspflege, die durch persönlich ausgewählte Assistent*innen im privatem Haushalt erbracht werden und unterscheiden sich in der Praxis nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der zu unterstützenden Person. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Persönlichen Budget, speziell in Berlin auch wahlweise über den LK 32.

Weiterlesen

Persönliches Budget

Menschen mit Behinderung haben in Deutschland einen Anspruch auf Assistenzfinanzierung. Das Persönliche Budget ist eine Regelung, wonach durch den direkten Zugriff auf Geldleistungen dem Leistungsempfänger ermöglicht wird, ihr Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe im Rahmen der Persönlichen Assistenz auszuüben. So kann anstelle vorgeschriebener Dienstleistungen die Finanzierung der Assistenzleistungen selbst geregelt und die Hilfe eigenständig organisiert und abgegolten werden. Hiermit wird der Empfänger der Leistungen zum direkten Arbeitgeber.

Weiterlesen

Refinanzierung

Die Abrechnung der Leistung ‘Persönliche Assistenz’ erfolgt stundenbezogen und wird von den Kostenträgern in der Pflegevergütung erstattet. Spezialisierte Pflegedienste bekommen so ihre Personalkosten erstattet, bei Tarifbindung entsprechend den tariflichen Lohn. Man spricht hierbei von einer Refinanzierung. Kostenträger sind das Land Berlin sowie die Pflegekassen, welche im November 2019 im Beisein von ver.di eine grundsätzliche Einigung über die Vergütungssätze mit den Assistenzdiensten schließen konnten.

Weiterlesen