Streik ist eine Kampfmaßnahme der Arbeitnehmerseite im Arbeitskampf und beinhaltet die gemeinsame und planmäßige Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern mit dem Ziel, einen bestimmten Kampfzweck zu erreichen und nach Erreichung des Kampfzweckes die Arbeit wieder aufzunehmen.
Das Recht auf Streik ist im Grundgesetz, Art. 9 III GG verankert. Ohne das Druckmittel des Streiks könnte die Freiheit der Tarifpartner zum Abschluss von Tarifverträgen (Tarifautonomie) nicht wirksam werden.