Wechselschichtarbeit
Wechselschichtarbeit ist nach der TV-L § 7, Absatz 1, die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Arbeitnehmer durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut
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