Wechselschichtarbeit ist nach der TV-L § 7, Absatz 1, die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Arbeitnehmer durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
Wechselschichtarbeit
Termine
Betriebsgruppentreffen:
Forderungsdiskussion zu unseren Haustarifen
Montag, den 22. September 2025, 15 bis 17 Uhr,
Mehringhof, Gneisenaustraße 2a, 10961 Berlin, zweiter Hinterhof, Souterrain-Büro.
Save the Date:
Offene ver.di-Mitgliederversammlung
am Montag, den 20. Oktober 2025, 18 bis 20 Uhr.
Der Ort ist derzeit noch nicht bekannt, wird aber, sobald er feststeht, an dieser Stelle veröffentlicht.
Privacy & Cookies: This site uses cookies. By continuing to use this website, you agree to their use.
To find out more, including how to control cookies, see here: Cookie-Richtlinie
To find out more, including how to control cookies, see here: Cookie-Richtlinie